Potenzialanalyse / Quick-Check - zum schnellen Erkennen der Unternehmenssituation
liefert mit begrenztem Aufwand Antwort auf die Frage, ob sich das Unternehmen auf dem richtigen Weg befindet und in welcher Situation (betriebswirtschaftliche Lagebeurteilung).
In kurzer Zeit werden die Kernbereiche des Unternehmens analysiert. Das Ergebnis ist eine Beurteilung der Stärken und Schwächen des Unternehmens aus der Sicht eines externen unabhängigen Beraters.
Nach einem Quick-Check soll klar sein, für welche Problemfelder Handlungsbedarf besteht und welche Schritte kurz- und langfristig eingeleitet werden müssen.
Den Impuls geben häufig Finanzierungspartner, die sich bei anstehenden Verhandlungen zu Kreditverlängerungen oder der Finanzierung neuer Vorhaben ein klareres Bild über die Lage des Unternehmens verschaffen wollen.
Fortführungsprognose
beurteilt, ob das Unternehmen über einen „absehbaren Zeitraum“ (laufendes und darauf folgendes Geschäftsjahr) fortgeführt werden kann und bringt damit Gewissheit, in welchem Stadium einer Krise sich das Unternehmen befindet.
Untersucht wird überwiegend, ob das Unternehmen alle Zahlungsverpflichtungen erfüllen kann. Basis ist eine fundierte Ertrags- und Liquiditätsplanung.
Gefordert wird die Fortführungsprognose häufig von Kreditgebern als Bedingung für die (Weiter-)gewährung von Krediten an Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten.
Sanierungsgutachten nach IDW S6
beurteilt die Sanierungsfähigkeit des Unternehmens in standardisierter Form.
Es geht damit in Umfang und Tiefe deutlich über die Fortführungsprognose hinaus, bildet jedoch u. U. für Kapitalgeber die rechtliche Voraussetzung, die Sanierung überhaupt aktiv begleiten zu können. Basis ist eine detaillierte Analyse der Situation des Unternehmens. Krisenstadium und Krisenursachen müssen eindeutig benannt werden.
Bereits eingeleitete Maßnahmen zur Bewältigung der Krise werden beurteilt. Zusammen mit den Verantwortlichen wird die zukünftige Unternehmensausrichtung (Leitbild des sanierten Unternehmens) erarbeitet und daraus werden weitere detaillierte Maßnahmen zur Krisenbewältigung abgeleitet. Die Wirksamkeit der Sanierung muss durch eine integrierte Unternehmensplanung für die nächsten 2-3 Jahre nachgewiesen werden. Wesentliches Ergebnis der Sanierungsgutachtens ist die Aussage darüber, ob und mit welchen Maßnahmen das Unternehmen langfristig die Wettbewerbs- und Renditefähigkeit wieder erlangen kann.
Sanierungscontrolling
beurteilt regelmäßig in kurzen Abständen den Sanierungserfolg und berichtet in geeigneter Form zeitnah zusammen mit der Geschäftsführung an die Finanzierungspartner und Aufsichtsgremien.
Planabweichungen sowie der Umsetzungsstand der definierten Maßnahmen werden analysiert und kommentiert.
Ist der Sanierungserfolg gefährdet, werden zusammen mit den Verantwortlichen Maßnahmen entwickelt, die umgehend einzuleiten sind.
Detaillierte Maßnahmenpläne und Umsetzungscontrolling
Damit es nicht bei guten Absichten bleibt, werden geplante Maßnahmen klar definiert, strukturiert und quantifiziert. Umfang, Dauer und Intensität einer externen Umsetzungsbegleitung werden gemeinsam mit der Geschäftsführung festgelegt und an den jeweiligen Fortschritt und an die Ressourcen des Unternehmens angepasst. Eine regelmäßige (i. d. R. monatliche) unabhängige Beurteilung der Verbesserungen stärkt darüber hinaus das Vertrauen der Finanzierungspartner und damit auch den Erfolg der Restrukturierung.
Unterstützung bei Bankengesprächen und Verhandlungen mit Kunden oder Lieferanten
beginnt mit einer professionellen Vorbereitung, die auf der Erfahrung in zahlreichen Gesprächen mit Partnern von Unternehmen in schwierigen Situationen beruht.
Auswahl der relevanten Unterlagen, Festlegung der Gesprächsstrategie und eine für den Adressaten gut nachvollziehbare Darstellung der geplanten Maßnahmen erhöhen deutlich die Erfolgsaussichten der Gespräche. Im Gespräch selbst ist argumentative Unterstützung, aber auch Verständnis für die Denkweise des Gegenübers und Versachlichung statt emotionaler Betroffenheit oft hilfreich.
Im Nachgang, wenn Gesprächsprotokolle verabschiedet werden, bringt die Gesprächsteilnahme eines Externen bisweilen größere Sicherheit über die tatsächlich getroffenen Vereinbarungen.
Unterstützung bei Verhandlungen mit Arbeitnehmervertretern
Die Geschäftsführung befindet sich bisweilen in einer völlig neuen Situation:
Bei Arbeitnehmervertretung und Belegschaft muss das Verständnis für notwendige Anpassungen der Personalkapazität an die veränderte Unternehmenssituation geweckt werden. Vorschläge zur Vermeidung der Maßnahmen, die von dieser Seite kommen, sind dahingehend zu prüfen, ob sie tatsächlich zielführend sind.
Verhandlungen müssen so geführt werden, dass auch in Zukunft eine konstruktive Zusammenarbeit möglich ist. Externe Unterstützung trägt zu einer Versachlichung bei und hilft, das Gleichgewicht der Interessen auszubalancieren.
Optimierung von Aufbau- und Ablauforganisation
Eine erfolgreiche Restrukturierung erfordert i. d. R. eine Optimierung der Aufbau- und Ablauforganisation.
Diese beginnt mit einer konsequenten systematischen Analyse. Optimierungsvorschläge von extern werden mit der Geschäftsführung diskutiert und gegebenenfalls verabschiedet. Ebenfalls ist festzulegen, wie die Wirksamkeit der Veränderungen zu messen ist. Einzelgespräche oder Workshops mit den betroffenen Mitarbeiter/innen erhöhen das Verständnis für die Maßnahmen und nehmen Ängste vor Veränderungen.